Informationen zur Anmeldung der zukünftigen 5. Klassen

Sehr geehrte Sorgeberechtige,

am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. In Weimar kann entsprechend der individuellen Voraussetzungen des Kindes gewählt werden, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll. Sollten Sie diese teilweise schwere Entscheidung am Ende der 4. Klassen noch nicht treffen können oder wollen, ist die Schulform der Gemeinschaftsschule eine überlegenswerte Alternative zu anderen Schulformen. An der TGS Carl Zeiss können Schüler*innen den Haupt-, den Realschulabschluss sowie das Abitur erwerben. Die Entscheidung für den angestrebten Schulabschluss wird am Ende der 8. Klasse getroffen.

Für alle Interessierten des Übertritts der Viertklässler in die zukünftigen 5. Klassen findet im Anschluss an unseren Tag der offenen Tür am Freitag, 23.02.2024 ab 18:00 Uhr ein Informationsabend in der Mensa statt. Wir freuen uns auf alle neugierigen und interessierten Besucher*innen an diesem Tag.

Nachfolgend noch einige Hinweise zur Anmeldung:

Das Schulveraltungsamt weist darauf hin, dass jeder Schüler und jede Schülerin nur an einer weiterführenden Schule angemeldet werden darf. Die Anmeldeunterlagen sind daher an der Erstwunschschule einzureichen. Auf dem Anmeldeformular wird darum gebeten, eine Zweitwunschschule anzugeben, an welche die Unterlagen bei ausgeschöpfter Kapazität der Erstwunschschule automatisch weitergeleitet werden.

Der genannte Verfahrensweg ist einzuhalten, anderenfalls behält sich die Verwaltung vor, die Anmeldung im Auswahlverfahren der Schule zu berücksichtigen, welche weniger stark frequentiert wird. Von der staatlichen Erstwunschschule erhalten die Eltern einen Anmeldenachweis, welcher bis 15. März 2024 an die jeweilige Grundschule bzw. Schule mit Primarstufe zurückzugeben ist.

Schülerinnen und Schüler der Stadt Weimar können sich direkt an ihrer Wunschschule anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch die Aufnahme an einer Schule. Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.

Das einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 wird ab dem 4. März 2024 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen https://schulamt.thueringen.de/mitte/schulamt/formulare sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes Weimar https://stadt.weimar.de, veröffentlicht. Das ausgefüllte, unterschriebene und vollständige Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 in der Erstwunschschule möglichst persönlich einzureichen, um den Anmeldenachweis zu erhalten. Die Zeiten, in denen Sie die Anmeldung persönlich in der Schule abgeben können, werden noch bekannt gegeben.

Von einem Versand per E-Mail bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen. Nach erfolgter Aufnahme geben die Schulen das weitere Verfahren zur Vorlage notwendiger persönlicher Originaldokumente bekannt.