Herzlich willkommen in der gymnasialen Oberstufe der TGS „Carl Zeiss“

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase sowie in eine zweijährige Qualifikationsphase und umfasst die Klassenstufen 10 bis 12 (§ 73 ThürSchulO).
Der Unterricht in der Qualifikationsphase (11 bis 12) erfolgt in halbjährigen fachbezogenen Kursen, mit erhöhtem und mit grundlegendem Anforderungsniveau sowie dem Seminarfach und vermitteln die Grundlagen für den Übergang zur Hochschule oder für eine andere berufliche Ausbildung. Die Abiturprüfung findet nach dem vierten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase statt (§ 72 ThürSchulO).
Schüler*innen, die die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahres besucht haben und die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, erwerben auf Antrag die Fachhochschulreife, wenn sie die schulischen Voraussetzungen erfüllen (§ 82 ThürSchulO).
Informationen und Voraussetzungen für Schüler*innen, die bereits im gymnasialen Zweig unterrichtet werden:
Die Schüler*innen in der Einführungsphase (10BLF) der gymnasialen Oberstufe erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss, wenn sie am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung (BLF) teilgenommen haben und die Versetzungsbedingungen erfüllen. Die Leistungsfeststellung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache sowie in einem der Fächer Physik und Astronomie, Chemie oder Biologie nach Wahl und auf Antrag der Schüler*innen statt (§ 68 ThürSchulO).
Informationen und Voraussetzungen für Schüler*innen, die den Realschulabschluss erwerben:
Voraussetzung für die Aufnahmen in die Einführungsphase (11S) sind:
a) Erfolgreich abgeschlossener Realschulabschluss mit der Gesamtnote „befriedigend„.
b) Erfolgreich bestandene Aufnahmeprüfung* nach § 131 ThürSchulO.
* einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn:
a) zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht wurde.
b) anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums durch die aktuell besuchte Schule vorliegt.
Bei Schüler*innen in der Einführungsphase (11S) mit Realschulabschluss bedarf es der besonderen Leistungsfeststellung nicht (§ 7 ThürSchulG).
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Oberstufenleiter Herr Robert Göritz wenden: Robert.goeritz@schule.thuerigen.de
Formulare
Hier finden Sie ab dem 25. Februar 2025 das Formular zur Anmeldung sowie den Kurswahlbogen: