Wichtige Information zur Fahrkostenabrechnung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sollten Sie Anspruch auf Fahrkostenerstattung haben, sollten Sie unbedingt nachfolgende Hinweise beachten. Die Stadtverwaltung stellt das System um. Das bedeutet, Sie müssen in Zukunft die Fahrkosten nicht mehr auslegen und erhalten eine Rückerstattung, sondern bekommen Dauerkarten. Damit Sie diese erhalten müssen Sie Ihren Anspruch bis spätestens 07. April 2023 beantragen. Näheres finden Sie weiter unter in den Anlagen.
Ihr Schulleiter
T. Fleischer

Infobrief_Umstellung-Schuelerbefoerderung

Infoflyer

Antrag-Fahrtkosten