Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

auch unsere Stadtverwaltung ist zunehmend digital unterwegs. Aus diesem Grund werden Kosten der Schülerbeförderung nur noch online abgerechnet. Aus der verantwortlichen Stelle erhielten wir folgenden Hinweis: „Aufgrund des Inkrafttretens des Onlinezugangsgesetztes (OZG) und der daraus resultierenden Verpflichtung Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, erfolgte in der Stadt Weimar eine Umstellung der PDF-Formulare auf elektronische Antragsformulare. Hierzu wird das Thüringer Auftragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – kurz ThAVEL – genutzt.“

Sollten Sie also Fahrkosten erstattet haben wollen, müssen Sie zukünftig nachfolgende Links nutzen:

Weimar – Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten 

§  Antrag auf Erstattung Schülerbeförderungskosten

§  Abrechnung der Fahrtkosten

Ihre Schulleitung