Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
auch unsere Stadtverwaltung ist zunehmend digital unterwegs. Aus diesem Grund werden Kosten der Schülerbeförderung nur noch online abgerechnet. Aus der verantwortlichen Stelle erhielten wir folgenden Hinweis: „Aufgrund des Inkrafttretens des Onlinezugangsgesetztes (OZG) und der daraus resultierenden Verpflichtung Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten, erfolgte in der Stadt Weimar eine Umstellung der PDF-Formulare auf elektronische Antragsformulare. Hierzu wird das Thüringer Auftragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – kurz ThAVEL – genutzt.“
Sollten Sie also Fahrkosten erstattet haben wollen, müssen Sie zukünftig nachfolgende Links nutzen:
Weimar – Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten
§ Antrag auf Erstattung Schülerbeförderungskosten
Ihre Schulleitung